institut effibrain Marketing and Management Consulting und Training  
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Auftragsbedingungen

Auftragsausführung

Arbeiten werden durch das Institut effibrain im Rahmen des erteilten Auftrags erbracht. Das Institut effibrain verpflichtet sich, sämtliche Arbeiten mit größtmöglicher Sorgfalt in enger Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber durchzuführen. Der erteilte Auftrag ist für den Umfang der zu erbringenden Leistungen maßgebend. Der Auftraggeber wird die erforderliche Unterstützung in angemessenem Rahmen gewähren.
Das Institut effibrain wird die vom Auftraggeber genannten Fakten als richtig zugrunde legen.

Verschwiegenheitspflicht

Das Institut effibrain verpflichtet sich, über alle vertraulichen Informationen, die ihm im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrages zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, der Auftraggeber entbindet von dieser Verpflichtung. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

Mitwirkung Dritter

Das Institut effibrain ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter, fachkundige Dritte und Unternehmen hinzuzuziehen. Bei Hinzuziehung von Dritten hat das Institut effibrain dafür zu sorgen, dass diese sich zur Verschwiegenheit verpflichten.
Das Institut effibrain ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen.

Haftung

Das Institut effibrain arbeitet mit größter Sorgfalt. Sollte es doch einmal einen Mangel geben, wird das Institut effibrain diesen soweit möglich beseitigen. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb eines Monats nach Ablieferung schriftlich geltend zu machen. Danach gilt die Leistung als mangelfrei angenommen.
Eine Haftung erfolgt nur für eigenes Verschulden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; sie ist beschränkt maximal bis zur Höhe des gestundeten Honorars. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit haftet das Institut effibrain nicht.

Vergütung

Es gilt die vereinbarte Vergütung. Die Vergütung ist nach Leistungserstellung fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.
Soweit keine spezielle Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt eine Abrechnung auf Tagessatzbasis. Dafür gilt der aktuell gültige Tagessatz eines Beraters. Diese Vergütung gilt auch für Leistungen, die vom Auftraggeber über den vereinbarten Auftrag hinaus gewünscht werden. Leistungen Dritter oder Reise- und Übernachtungskosten werden effektiv berechnet, für Reisekosten mit dem Pkw gilt ein Kilometersatz von 0,45 € plus MwSt.

Ist der Auftrag in abgegrenzte Arbeitseinheiten unterteilt und werden diese als eigene Teile abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich die Auftragsausführung über eine längere Zeit, erfolgen zeitanteilige monatliche Teilvergütungen.

Teilnichtigkeit und Erfüllungsort

Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich daraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht. Erfüllungsort ist der Sitz des Institut effibrain. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Auftragsbedingungen.
 
 
 
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